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I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma Renate Neumayer PHOTOGRAPHY, Am Schloßberg 12 a, 82547 Eurasburg”www.renateneumayer-photography.de”. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

3. Produktionsaufträge Der Fotograf kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung und der gestalterischen Inhalte sowie auch für die angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Der Fotograf wählt die Lichtbilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

4. Bearbeitung und Lieferzeiten
4.1) Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 6-8 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

4.2) Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.

4.3) Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen fertig bearbeitet und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

5. Pausen Bei Ganztagesbuchungen oder ab 4 Stunden Shootingszeit (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), sind der Fotografin angemessene Pausen zu gewähren.

TFP Shootings für Editorials/Beauty/Styled Shoots

1.) Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für alle beteiligte Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model und den beteiligten Parteien wie Stylist, Make up-Artist als Entlohnung die Fotos zur Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshooting. Original Dateien (Raw-Dateien) werden nicht herausgegeben. Jeder beteiligte erhält basiskorrigierte (Belichtung, Bildausschnitt, Kontrast-Farb- und Schärfekorrekturen), professionell retuschierte Fotos in 300 dpi Qualität im jpg Format.

2.) Voraussetzung für das Fotoshooting auf TFP-Basis ist ausschließlich eine Veröffentlichung in einem Print- Magazin. Dafür sind zwingend 6-7 verschiedene Outfits notwendig.

3.) Die Bearbeitung der Fotos kann bis zu einem halben Jahr und mehr dauern. Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart.

4.) Die Fotos dürfen nicht nachbearbeitet werden, der Bildausschnitt darf nicht verändert werden werden.

5.) Jeder Beteiligte ist während des gesamten Shootings anwesend und darf das Set nicht einfach verlassen, egal aus welchen Grund. Die Fotografin behält sich für diesen Fall vor, das Shooting sofort zu beenden, die Arbeitszeit, An-und Abreisezeit, ggf. Nachtzuschlag sowie die gesamte Vorbereitungszeit (Recherche nach Make up, Hairstyling, Posings, Modelagentursuche, Modelauswahl, Arbeitszeit für Schriftverkehr etc. dem Verursacher in Rechnung zustellen. Sollten keine 7 Outfits zustande kommen, besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Fotos.

6.) Das Model verpflichtet sich, sein Wissen einzubringen und mindesten 6-7 Outfits zu shooten.

7.) Der/die Hair-/Make up Artist/in und der/die Fashion Stylist/in überzeugt sich unaufgefordert während des gesamten Shootings von der Korrektheit des Make ups und des Haistylings sowie der der Kleidung und bessert ggf. aus. Die Fotografin weist auf keine Verbesserungen hin und ist auch nicht verantwortlich dafür. Sollte sich nach dem Shooting herausstellen, dass wegen Mängel am Make up oder am Haistyling die Bilder für die Veröffentlichung in einem Magazin untauglich sind (die Beurteilung liegt im Ermessen der Fotografin bzw. sind keine 7 Outfits zustande gekommen) ist die Fotografin berechtigt für die Vorarbeiten und die Arbeitszeit wie unter Punkt 5 eine Rechnung zu stellen. Auf ein Wiederholungsshooting besteht kein Anrecht. Auf Herausgabe der Fotos besteht kein Recht.

8.) Bei Veröffentlichung der Fotos auf Websites und Social Media gilt das Urheberrechtsgestz (UrhG).

9.) Die Fotografin ist namentlich zu nennen in Form von „Fotografin Renate Neumayer bzw. auf Social Media ist zzgl. der Account @neumayerrenate zu nennen.

10.) Der Anbieter kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.

11.) Die Bildauswahl für das Magazin trifft ausschließlich der Anbieter.

12.) Die Auswahl des Magazins, in dem die professionell bearbeiteten Fotos veröffentlicht werden sollen, bleibt dem Anbieter vorenthalten.

13.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Bilder im Magazin bis zu 3 Monate und mehr dauern kann.

14.) Die Bildauswahl für das Magazin trifft ausschließlich das Magazin selbst. Der Anbieter hat darauf keinen Einfluss.

16.) Die Fotos werden nach der Veröffentlichung im Magazin allen teilhabenden Parteien als Download zur Verfügung gestellt.

17.) Es besteht kein Recht auf Herausgabe der Bilder vor Veröffentlichung im Magazin.

II.Vertragsabschluss

Mit der Auftragserteilung an die Fotografin Renate Neumayer, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Fotografin Renate Neumayer eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Vertrag bzw. Auftragsbestätigung unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

III. Terminabsprachen

Frist-und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

IV. Urheberrecht

1.) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

2.) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4.) Erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, erhält der Besteller die Nutzungsrechte.

5.) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Nach § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7.) Werden die Bilder vom Auftraggeber oder deren Angehörigen, Freunde etc. im Internet ausgestellt (Facebook/social media, Foren, privaten Websites, Blogs, etc), ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber “Renate Neumayer PHOTOGRAPHY - www.renateneumayer-photography.de“ hinzu zu fügen (z.B. ~ Fotos by „www.renateneumayer-photography.de“
Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers der Fotografin Renate Neumayer.

8.) Die Negative bzw. Originaldateien (RAW) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

9.) Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet (Hochzeit, Standesamt).

V. Honorare, Eigentumsvorbehalt

1.) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Parkgebühren, Flugtickets, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer aus.

2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 70% der vereinbarten Vergütung fällig. Die Zahlung der Restsumme ist 4 Wochen vor dem Aufnahmetermin fällig.

3. Die Kosten für das Shooting im Studio/Outdoor/On Location sind am Tag des Shootings bar zu begleichen oder muss bei der Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z. B. Büchern) ist eine Anzahlung von 70% zu entrichten.

4. Das Honorar ist spätestens nach binnen 7 Werktagen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

VI. Haftung

1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2.) Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3.) Tritt ein Schaden seitens Dritter (z.B. Fremdlabore etc.) ein, ist der Fotograf berechtigt, seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber abzutreten.

4.) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5.) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6.) Mängelrügen müssen spätestens 1 Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch (z.B. Wiederholung der Aufnahmen ) durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu.

7.) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. 8. Die Auftragsorganisation und Buchung, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, (z.B. Krankheit, Verkehrsstörungen) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

VII. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte (für alle Shootings)

1.) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung und Aufpreis). Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars des Fotografen.

2.) erweitertes Nutzungsrecht Für eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe an Dritte (z.B. Modelagenturen) wird ein erweitertes Nutzungsrecht benötigt, das erworben werden kann. In diesem Fall ist mit dem Fotografen Kontakt aufzunehmen. Die Weitergabe der Bilder an Veranstalter, Dienstleister oder Print- und Online-Medien gilt ebenfalls als gewerbliche Nutzung. Zum Teil ist diese Nutzung bereits enthalten. In diesem Fall wird darauf hingewiesen.

3.) Für die Veröffentlichung der Fotos auf der eigenen Internetseite des Auftraggebers sowie für die Nutzung der Fotos als Profil- oder Galeriebilder auf den Seiten von Internetgemeinschaften (z. B. ICQ, MySpace, Stayfriends, wer-kennt-wen, social Media, Blog etc.) gelten ebenfalls die Nutzungsrechte, jedoch ausschließlich geknüpft an die Bedingung, dass den Fotos ein Urhebernachweis in der Form „Foto: Renate Neumayer - www. renateneumayer-photography.de“ unmittelbar hinzugefügt wird oder als Hyperlinksbildung des Urhebernachweises „https://www.renateneumayer-photography.de“.

4.) Optional - Einräumung Veröffentlichungsrechte
Künftige Brautpaare möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen.Daher schließen alle Preise von Hochzeitsfotografien die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 90,- Euro. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin Renate Neumayer die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, Werbemedien, Blog, SocialMedia, Ausstellungen, Fachmagazine für Fotografie/Hochzeitsfotografie, Messsen etc. vornehmen darf. Der Fotograf darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Renate Neumayer, dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit etc. darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung in vollem Umfang freigestellen. In der Regel legt der Fotograf eine Einverständniserklärung für Veröffentlichung der Fotografien in Schriftform vor, die vom Auftraggeber (z.B.Hochzeitspaar) zu unterzeichnen ist. Im Falle eines Widerrufes der Einverständniserklärung muß der einberechnete Nachlaß in Höhe von 90,- Euro (inkl. der MwSt.) bei Hochzeitsfotografien aller Art bezahlt werden.

5. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von Fotografien des Fotografen verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 200% des Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.

VIII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.) Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Fotoshooting-Termins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

X. Datenschutz

1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und keinem Dritten auszuhändigen.

XI. Bildbearbeitung

1.) Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung. des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2). Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3). Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4.) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

XII. Nutzung und Verbreitung

1.) Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, CD-ROM, USB Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2.) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3.) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4.) Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.) Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.) Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7.) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XIII. Digitale Fotografie

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.Der Urheber muss stets vermerkt sein.

2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3.Für die Datenspeicherung verwende ich DVD-R oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar. XIV. Vertragsstrafe, Schadenersatz 1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von der Fotografin Renate Neumayer) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche. 2.Durch die Ziffer VII.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XV. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und für außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge.

1.) Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246a, §1, Absatz 2, Satz 1, Nr. 1 oder Artikel 246b, §2, Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Renate Neumayer Photography
Am Schloßberg 12 a
D- 82547 Eurasburg
Mail:

2.) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an Renate Neumayer PHOTOGRAPHYzurück gewähren, muss der Auftraggeber insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Auftraggeber etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf Gefahr von Renate Neumayer PHOTOGRAPHY zurück zu senden, jedoch hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für Renate Neumayer PHOTOGRAPHY mit deren Empfang.

3. Wichtige Hinweise zum Widerrufsrecht

a) Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgenden Besonderheiten: Soweit Renate Neumayer Photography mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat Renate Neumayer PHOTOGRAPHY einen Anspruch auf deren Vergutung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers, wenn er mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden ist. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.

b) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftraggeber in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.

c) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Auftraggebers angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung

XVI. Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

XVII. Gerichtsstand

1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Renate Neumayer PHOTOGRAPHY, Am Schloßberg 12 a, 82547 Eurasburg/Deutschland.

Stand der AGB 29.11.2022

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